Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.01.2007 - 9 U 68/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB, § 1 HTürGG
Anwaltshaftung: Schadensersatz wegen falscher Prozessführung; Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem HWiG und Rückzahlung der Darlehensvaluta - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280; HWiG § 1
Haftung für die Rückzahlung von Darlehen zu einem Immobilienfonds bis März 2002 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen einer rechtswidrigen, verschuldeten und zu einem Schaden führenden Pflichtverletzung eines Anwalts; Rückzahlung eines Kredits zur Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds; Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG); ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2005 - 25 O 491/04
- OLG Frankfurt, 31.01.2007 - 9 U 68/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04
Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2007 - 9 U 68/05
Dabei ist im Regressverfahren selbstständig darüber zu entscheiden, wie der Vorprozess richtig zu entscheiden gewesen wäre (BGH NJW 2001, 673), und zwar auf der Grundlage der damaligen Rechtslage und höchstrichterlichen Rechtsprechung (zuletzt BGH NJW 2005, 3071). - BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02
Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2007 - 9 U 68/05
Selbst wenn man aber einen Vorgriff auf die Rechtsprechung des II. Zivilsenats im Jahre 2003 (vgl. BGH vom 21.7.2003, II ZR 387/02) machen würde, wäre unklar geblieben, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines Verbundgeschäfts - gleichzeitiges Anbieten von Fondsbeteiligung und Darlehensvertrag durch den Vermittler unter Verwendung von Formularen der Bank - überhaupt vorlagen. - BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2007 - 9 U 68/05
Hiervon ist vorliegend auszugehen, auch wenn das Darlehen auf das Treuhandkonto ausgezahlt wurde (BGH vom 25.4.2006, XI ZR 29/05).
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2007 - 9 U 68/05
Nach BGH vom 14.6.2004, II ZR 395/01 wäre das Widerrufsrecht auch nicht erloschen gewesen. - BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01
Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2007 - 9 U 68/05
Bei der Gewährung eines Darlehens ist deshalb ein Verzinsung vorzunehmen, die grundsätzlich in Höhe des marktüblichen Zinses zu erfolgen hat (BGB WM 2002, 2501; 2003, 64), aber nicht höher sein kann als der konkret vereinbarte Zins. - BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00
Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2007 - 9 U 68/05
Bei der Gewährung eines Darlehens ist deshalb ein Verzinsung vorzunehmen, die grundsätzlich in Höhe des marktüblichen Zinses zu erfolgen hat (BGB WM 2002, 2501; 2003, 64), aber nicht höher sein kann als der konkret vereinbarte Zins. - BGH, 08.06.2004 - XI ZR 150/03
Deklarierung der insgesamt zu erbringenden Leistungen bei unechter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2007 - 9 U 68/05
Die erste BGH-Entscheidung, die die Einhaltung der Formvorschriften des § 4 I VerbrKrG auch für die unechte Abschnittsfinanzierung verlangt, stammt vom 8.6.2004 (XI ZR 150/03). - BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99
Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2007 - 9 U 68/05
Dabei ist im Regressverfahren selbstständig darüber zu entscheiden, wie der Vorprozess richtig zu entscheiden gewesen wäre (BGH NJW 2001, 673), und zwar auf der Grundlage der damaligen Rechtslage und höchstrichterlichen Rechtsprechung (zuletzt BGH NJW 2005, 3071).
- OLG Koblenz, 01.02.2008 - 8 U 751/07
Haftung der Mitglieder einer Anwaltssozietät; Auseinandersetzung einer …
Wenn im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Anspruchsteller durch die - hier streitige - schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängt, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGH vom 6. Juli 2000 - IX ZR 198/99, NJW 2001, 673 ; OLG Frankfurt vom 31. Januar 2007 - 9 U 68/05, OLGR 07, 615 m.w.N.).